Was Passagiere von der Airline bei Verspätung einfordern können

Airline bei Verspätung einfordern
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Als Privatreisender kommt man glücklicherweise relativ selten in diese Situation: Man verpasst seinen Anschlussflug – und schuld ist die Airline. Umso wichtiger ist es in diesem Fall aber zu wissen, dass man das Ganze nicht einfach hinnehmen muss, sondern sich wehren kann: Als Reisender hat man je nach Flugstrecke ein Recht auf einen ordentliche Entschädigung.

Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte

Das Recht basiert auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof aus dem Jahr 2013, in dem ein Präzedenzfall geschaffen wurde. In diesem Fall wurden die Fluggastrechte deutlich gestärkt: Es kommt seit dem nämlich nicht mehr darauf an, wie lange der eigentliche Flug verspätet war, sondern wie lange sich die Ankunft am Zielort verzögert hat.

Da Anschlussflüge zum Teil eng getaktet sind, reichen teilweise schon einige Minuten Flugverspätung aus, um den Anschlussflug zu verpassen. Im schlimmsten Fall kommen so auf Reisende sogar ein Übernachtung und Verzögerungen von über 8 Stunden zustande.

Entschädigung richtet sich nach Verspätung und Entfernung zum Zielort

Grundsätzlich orientiert sich die Entschädigung nun an der zurückgelegten Flugstrecke und der Dauer der Verzögerung der Ankunft am Zielflughafen. Zeitlich gelten als Richtwert hier etwa drei Stunden. Wer also drei Stunden oder später als geplant am Zielflughafen ankommt, hat gute Chancen auf eine Entschädigung.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich dabei vor allem nach der Entfernung des Zielflughafens vom Heimatflughafen. Während bei kurzen Strecken unter 1.500 Kilometern mit einer Entschädigung von ca. 250 Euro gerechnet werden kann, stehen Fluggästen auf Fernreisen mit über 3.500 Kilometern Entfernung ganze 600 Euro zu.

Wie man an seine Entschädigung kommt

Der Weg zur Entschädigung ist allerdings leider nicht immer ganz einfach, denn die Fluggesellschaften setzen alles daran, den Zahlungen zu entgehen. Wer sich als Einzelperson versucht mit der Fluggesellschaft anzulegen, wird oft in einen zermürbenden Kleinkrieg hineingezogen, bei dem Schreiben auch gerne mal „verloren“ gehen und sich Auszahlungen lange verzögern.

Daher ist es ratsam, den Weg über einen Anwalt zu gehen. Allerdings ist dies auch nicht immer günstig, daher sollte man sich gut überlegen, ob sich der Aufwand lohnt. Mittlerweile gibt es aber auch einige Online Dienstleister, die sich auf die Durchsetzung von Passagierrechten spezialisiert haben. Hier gibt der Kunde seine Flugnummer und Verspätung ein, ein Team im Hintergrund kümmert sich dann um die Durchsetzung der Rechte. Die Kosten dieser Online Dienste bemessen sich in der Regel an der Höhe der Entschädigung, die erzielt werden konnte, so dass das Ganze transparent für den Verbraucher abläuft.

Fazit

Verspätet sich ein Flug mehr als drei Stunden oder wird sogar komplett gestrichen, stehen Fluggästen Entschädigungen bis zu 600 Euro zu. Diese können direkt bei der Airline geltend gemacht werden, in der Regel ist aber ein rechtlicher Beistand empfehlenswert.


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Über Der Philosoph 1996 Artikel
Darko Djurin (Der Philosoph) wurde am 04.05.1985 in Wien geboren. Er ist diplomierter Medienfachmann und Online Social Media Manager. Seit Jahren beschäftigt er sich mit Musik Produktion, Visual Effects, Logo- & Webdesign, Portrait und Architekturfotografie und SEO – Suchmaschinenoptimierung. Seine Leidenschaft zum bloggen entdeckte er vor 15 Jahren. Der neue Mann ist nicht nur ein Projekt für ihn vielmehr sieht er es als seine Berufung seine Denkweise und Meinung auf diese Art kundzutun.

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