Die Dread-Disease-Versicherung…Alternative oder Lückenfüller?

Dread-Disease-Versicherung
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Was ist eigentlich eine Dread-Disease-Versicherung?

Obwohl sie seit über 30 Jahren am internationalen Versicherungsmarkt bekannt ist und auch seit geraumer Zeit in Deutschland von einigen Versicherungsgesellschaften vertrieben wird, fristet die Dread-Disease-Versicherung in ihrem Bekanntheitsgrad bislang eher ein Nischendasein. Während die Nachfrage nach diesem Produkt in Asien regelrecht boomt und sich diese Versicherung auf dem britischen Versicherungsmarkt schon lange als etabliertes Produkt darstellt, ist die Nachfrage in Deutschland bislang vergleichsweise eher gering. Dabei ist es durchaus interessant, sich einmal näher mit dieser Versicherungsart zu beschäftigen, schließt sie doch genau die Lücken, die zwischen der Lebensversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung bestehen.

Der Absicherungshintergrund einer Dread-Disease-Police ist eine Versicherung gegen schwere Krankheiten wie z.B. Krebs, Multiple Sklerose oder Parkinson und dem damit einhergehenden Verlust der eigenen Arbeitskraft. Die Bezeichnung “Dread-Disease” kommt aus dem Englischen und steht übersetzt für „gefürchtete Krankheiten“. Bei einer Dread-Disease-Police zahlt ein Versicherungsunternehmen bei Eintritt einer in einem festen Katalog definierten Krankheit eine einmalige Geldleistung, die als Versicherungssumme im Versicherungsvertrag festgehalten ist. Hierzu zählen Krankheitsbilder wie Krebs, Herzinfarkt, Multiple Sklerose, Schlaganfall, Leber- und Lungenerkrankungen sowie Parkinson, Arthritis und weitere schwere Krankheiten. Versichert sind aber nicht nur diese vordefinierten Krankheiten, sondern auch Folgen schwerer Unfälle.

Sinnvoll: Absicherung von Führungskräften durch eine Dread-Disease-Police als betriebliche „Keyman-Police“ oder zur Existenzsicherung von Ärzten bzw. Arztpraxen

Viele Unternehmen haben heutzutage das Problem, dass bei einem längerfristigen Ausfall von Führungskräften, Geschäftsführern oder Spezialisten ein betrieblicher finanzieller Verlust entstehen kann, der kurz- oder mittelfristig kaum auszugleichen ist und/oder sich die Suche nach einem gleichwertigen Ersatz für die ausgefallene „Schlüsselkraft“ (daher die Begrifflichkeit „Keyman“) als schwierig bis unmöglich darstellt.

Hier bietet die Dread-Disease-Versicherung einen empfehlenswerten und betrieblich oftmals erforderlichen Schutz. Das Unternehmen schließt in diesem Fall als sogenannter Versicherungsnehmer eine Versicherung für die entsprechende(n) Führungsperson(en) ab, die dann entsprechend als versicherte Person in den Vertrag eingesetzt wird. Kommt es bei der Führungskraft zum Eintritt einer versicherten Krankheit, erhält das Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme, um finanzielle Verluste oder den Ersatz der betreffenden Person existenzsichernd zu kompensieren.

Die Beiträge für die Keyman-Police sind in der Regel als Betriebsausgabe absetzbar, die ausgezahlte Versicherungssumme wird steuerlich als Betriebseinnahme gewertet, was die umsichtige Festlegung einer angemessenen Versicherungssumme nötig macht. Ebenfalls sollte die Absicherung einer Todesfallsumme in der Keyman-Absicherung für die Schlüsselperson betrieblich durchdacht werden. Grundsätzlich ist diese Absicherung auch für jede berufliche Teilhaberschaft von in Kooperation tätigen Selbstständigen in einer Personengesellschaft interessant.

Auch für Ärzte und Zahnärzte ist die Absicherung über eine solche Police durchaus als sinnvoll zu betrachten.

Dread-Disease-Versicherung
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Nicht jeder Arzt ist sich des Umstandes bewusst, dass er bei einer Berufsunfähigkeit in den meisten Fällen seine Approbation zurückgeben muss, bevor er eine BU-Rente aus seinem Versorgungswerk erhalten kann. Auch ist eine dann beabsichtigte Weiterführung der Praxis durch eine Vertretung oftmals ein Hinderungsgrund zur Erlangung von BU-Leistungen aus dem Versorgungswerk. Schlimmstenfalls muss also die Praxis geschlossen oder veräußert werden. Insgesamt gesehen ist die Erlangung einer solchen berufsständischen BU-Rente kein “Zuckerschlecken”.

Denn eine oftmals erforderliche 100%-ige! Berufsunfähigkeit ist meist erst dann gegeben, wenn der Arzt “keinerlei” ärztliche Tätigkeiten mehr ausübt. Dies bedeutet dann eben auch die Aufgabe von etwaigen Gutachter- oder Dozententätigkeiten. Des weiteren wird die Berufsunfähigkeit immer durch einen vom Versorgungswerk gestellten Sachverständigen geprüft. Auch Mitglieder von anderen berufsständischen Versorgungswerken können davon betroffen sein, erst ihre Zulassung zurück geben zu müssen, bevor sie (Berufsunfähigkeits-) Leistungen erwarten können.

Wer also aus einer Dread-Disease-Versicherung eine Einmalzahlung aufgrund des Eintritts einer versicherten Krankheit erhält, kann als Betroffener dann hohe Praxis- oder andere gewerbliche oder private Darlehen schnell ablösen bzw. eine Vertretung zur Aufrechterhaltung der Praxis finanzieren, ohne dabei gleichzeitig berufsunfähig “im Sinne” seines Versorgungswerkes sein zu müssen. Bestenfalls besteht hier die Dread-Disease-Police neben einer eigenständigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die Dread-Disease-Versicherung – Eine Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

In diesem wichtigen Punkt sollte von Beginn an eine klare Abgrenzung stattfinden!

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist fast jedem, der sich schon einmal näher mit dem Thema Versicherungen und Vorsorge beschäftigt hat, geläufig. Aufgrund einer überwiegend mangelhaften Absicherung durch das Sozialversicherungssystem, insbesondere bedingt durch eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2001, besteht für Menschen, die nach dem 01.01.1961 geboren worden sind, nur noch eine marginale Absicherung, und das auch nur in Form einer zweistufigen sog. Erwerbminderungsrente.

Diese lag 2016 durchschnittlich bei ca. 750€ monatlich und wird auch nur an denjenigen gezahlt, der voll erwerbsgemindert ist, sprich weniger als 3 Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann. Die teilweise Erwerbsminderungsrente bedingt eine Arbeitsfähigkeit von 3-6 Stunden täglich und beträgt im Schnitt ca. 350€.

Alleine diese Zahlen führen neben vielen anderen Hürden zur Erlangung eines gesetzlichen Schutzes zur absoluten Notwendigkeit einer privaten Absicherung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Dich für den Fall einer Berufsunfähigkeit ab. Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Du Deinen zuletzt ausgeübten Beruf langfristig nicht mehr ausüben kannst und ein privater Schutz sichert Dir somit Dein Einkommen.

Berufsunfähig ist derjenige, der aufgrund Krankheit, einer Verletzung oder wegen Kräfteverfalls für mindestens sechs Monate nicht in seinem aktuellen Beruf arbeiten kann.  Geleistet wird eine monatliche Rente, die in einer ausreichenden Höhe und bis zu einem möglichst hohen Alter oder bestenfalls lebenslang gezahlt werden sollte. Somit findet man hier schon den ersten Unterschied zur Dread-Disease-Police, die i.d.R. eine einmalige Summe auszahlt.

Weiterhin ist bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Art der Krankheit für den Eintritt des Versicherungsfalles irrelevant, während einer Dread-Disease-Versicherung ein Katalog von klar definierten Krankheitsbildern zugrunde liegt, der für psychische Erkrankungen sowie chronische Leiden keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz bietet.

Somit ist und bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung als Absicherung der eigenen Arbeitskraft klar die erste Wahl, aber….

Wann ist der Abschluss einer Dread-Disease-Versicherung sinnvoll und bekomme ich mit Vorerkrankungen überhaupt so eine Versicherung?

Die erste und größte Hürde zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die erforderliche Gesundheitsprüfung dar. Neben den anzugebenden Merkmalen zum Beruf und ausgeübten Hobbys sind die Gesundheitsfragen in der Regel recht komplex und umfassend. Eine penible und genaue Aufarbeitung der eigenen Krankheitshistorie ist dahingehend unerlässlich, weil ein Versicherungsunternehmen bei fehlenden oder falschen Angaben zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist. Vorerkrankungen führen oftmals zu Leistungsauschlüssen, Risikozuschlägen oder zur Ablehnung.

Insbesondere die stark zunehmende Anzahl von psychischen Leiden wie Depression oder Burnout hat in den letzten Jahren zu einer vermehrten Anzahl von Ablehnungen oder jahrelangen Rückstellungen von gestellten Anträgen geführt. Oftmals sind die erforderlichen Leistungsausschlüsse oder Zuschläge bei „häufigen“ Vorerkrankungen wie beispielhaft denen des Herz-Kreislauf-Systems, der Psyche oder des Skeletts für den Antragsteller dahingehend inakzeptabel, als das der Versicherungsschutz für ihn persönlich empfunden mit zu umfangreichen Einschränkungen verbunden ist.

Ein anderes “K.O.-Kriterium” kann natürlich die Höhe des Beitrages sein; so zahlt ein 40-jähriger Handwerksmeister für eine BU-Absicherung von monatlich 2000 € bis zum 65. Lebensjahr schnell 200 € und mehr im Monat. Somit ist für einige risikoträchtige Berufe ein solider und ausreichender Versicherungsschutz für manchen Interessenten finanziell nicht tragbar. Einige Berufe sind nur mit Einschränkungen oder eben gar nicht versicherbar, so haben beispielhaft Sänger, Schauspieler, der hauptberufliche DJ oder Skilehrer regelmäßig Probleme, einen passenden Versicherungsschutz zu finden. Neben den Möglichkeiten einer privaten Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung kann eine Dread-Disease-Versicherung in vorgenannten Fällen eine werthaltige Alternative sein. Die Gesundheitsprüfung ist in ihrem Umfang der einer BU-Versicherung recht ähnlich, allerdings ist die Annahmepolitik in Bezug auf Beruf und Vorerkrankungen in der Regel eine andere.

So wird bei Anbietern von Dread-Disease-Versicherungen üblicherweise keine Berufsgruppeneinteilung vorgenommen, dadurch zahlt der Maurermeister den gleichen monatlichen Beitrag wie ein Notar oder Rechtsanwalt. Das einzig relevante Kriterium zur Grundprämienberechnung ist neben dem Eintrittsalter die (korrekte!) Angabe zum Raucher- oder Nichtraucherstatus.

Bei einigen Anbietern erfolgt eine Annahme des Versicherungsantrages trotz angegebener Vorerkrankungen wie z.B. Bandscheibenbeschwerden, Allergien oder einer medikamentös eingestellten Schilddrüsenerkrankung zu normalen Bedingungen und ohne Beitragszuschläge. Auch haben Personen mit Asthma, Bluthochdruck, einer leichten Depression oder einer Angst- Panikstörung eine gute Chance, Versicherungsschutz zu erhalten; dies gilt unter Umständen auch für denjenigen, der sich in einer laufenden ambulanten Gesprächstherapie befindet.

Zwar werden hier ggf. Beitragszuschläge verlangt, aber im Gegensatz zu so manchem Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen mit einer restriktiven Annahmepolitik besteht hier eine höhere Wahrscheinlichkeit auf Erlangung von Versicherungsschutz. Anders als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Dread-Disease-Versicherung auch dann, wenn eine der versicherten Krankheiten nicht zur Berufsunfähigkeit führt. Es genügt bereits die ärztlich festgestellte Diagnose.

Welche Unterschiede gibt es bei den Anbietern von Dread-Disease-Versicherungen?

Neben dem für den potentiellen Interessenten wichtigen Kriterium des Beitrages gibt es bei den Anbietern durchaus relevante Unterschiede im jeweiligen Bedingungs- und Leistungsspektrum. So gibt es unterschiedliche Karenz- und Wartezeiten. Die Karenzzeit benennt den Zeitraum, den ein Versicherter überleben muss, nachdem er eine der versicherten Krankheiten erlitten hat. Die Spannbreite reicht hier von null bis hin zu 30 Tagen, erst nach Ablauf dieser Zeit besteht ein Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme.

Wartezeiten für bestimmte Erkrankungen wie z.B. Krebs oder eine Bypass-Operation führen dazu, dass der Versicherungsschutz erst 3-6 Monate nach Versicherungsbeginn einsetzt. Ein Augenmerk sollte insbesondere auf die Anzahl der versicherten Krankheiten gelegt werden, da hier erhebliche Differenzen von nur 7 bis hin zu über 60 versicherten Krankheitsbildern vorliegen.

Einige Anbieter haben auch Teilleistungen im Angebot; so wird bei Vorliegen einer versicherten Krankheit ein Teil der Versicherungssumme ausgezahlt, ohne dass der Vertrag endet. Somit genießt der Versicherte weiterhin Versicherungsschutz.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, zusätzliche Optionen wie eine Einmalleistung bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vereinbaren. Beitragsbefreiungen bei Arbeitslosigkeit oder Verlängerungsoptionen des Versicherungszeitraumes sowie ein Todesfallschutz runden die Angebotspalette ab.

Unterschiede finden sich auch in der exakten Definition der jeweils versicherten Krankheit. So ist zum Beispiel ein Prostatakarzinom beim Versicherer A bereits in der klinischen TNM- Klassifizierung 1 (das ist die medizinische Einteilung von Tumoren in Bezug auf Ausdehnung und Verhalten eines Tumors) versichert, beim Versicherer B erst ab Klasse2.

Bei fast allen Anbietern sind sowohl die leiblichen als auch adoptierten Kinder in der Regel beitragsfrei bis zu einer gewissen Summe mitversichert, hier gilt es aber auf anbieterinterne Einschränkungen wie besondere Wartezeiten oder bedingungsgemäße Ausschlüsse zu achten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kalkulation der Beiträge und die Frage, ob der Versicherer berechtigt ist, die Beiträge während der Vertragslaufzeit zu erhöhen. Hier werden sowohl sogenannte planmäßige als auch außerplanmäßige Überprüfungen durchgeführt. Diese können sich dahingehend als Fallstrick erweisen, dass bei einer Prämienerhöhung während der Vertragslaufzeit entweder der neu festgesetzte Beitrag zu zahlen ist oder sich, falls dieses vom Kunden nicht gewünscht ist, die Höhe der Versicherungssumme bei gleichbleibendem Beitrag vermindert.

Sollte der Kunde bei einer Prämienerhöhung den Wechsel zu einer anderen Gesellschaft anstreben, können entweder das inzwischen erhöhte Eintrittsalter oder inzwischen eingetretene Krankheiten einen solchen Anbieterwechsel erschweren oder unmöglich machen. Somit bieten Tarife mit garantierten Beiträgen und Leistungen hier eine langfristige Planungssicherheit.

Die Falle der Umorganisationsklausel in der BU-Versicherung bei Selbstständigen

BU-Versicherung bei Selbstständigen
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Viele Freiberufler und Selbstständige haben eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und wähnen sich nach einer (mehr oder eben auch weniger..) guten Beratung in Sicherheit. Aber auch der “nicht weisungsgebundene” Arbeitnehmer, der in der Ausgestaltung seines Berufes eher frei entscheiden kann, kann, je nach versichertem Vertragswerk, von einer sog. Umorganisationsklausel betroffen sein, wenn er Ansprüche aus seiner Versicherung geltend macht. Unbesehen der Wichtigkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung kann es dann schnell zum bösen Erwachen kommen.

Die Bedingungswerke einer BU-Versicherung sehen i.d.R. vor, dass sich durch eine „zumutbare und wirtschaftlich angemessene“ Umorganisation innerhalb des Betriebes eine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit der versicherten Person und die damit verbundene Leistungspflicht des Versicherers vermeiden lässt.

Somit kann es bei einer Prüfung des Versicherers auf eine BU-Rentenzahlung schnell zu Streitigkeiten kommen. Das ist begründet durch unterschiedlichste Definitionen in den Bedingungswerken der Versicherungsunternehmen über die wirtschaftliche und betriebliche Angemessenheit einer Umorganisation, den zumutbaren Einkommensverlust sowie die aus einer im Rahmen der Umorganisation neu ausgeübten Tätigkeit und deren „gesellschaftlicher Wertschätzung“.

Etwas salopp und vereinfacht gesagt könnte ein Versicherer verlangen, die bisher als Selbstständiger ausgeübten Tätigkeiten nunmehr durch einen Angestellten oder durch die Anschaffung einer entsprechenden Maschine ausführen zu lassen. Selbst im Erfolgsfall des Unternehmers bei einer Streitigkeit vor Gericht können Monate oder gar Jahre vergehen, bevor das Versicherungsunternehmen die vereinbarte Rente zahlt.

Zeit, die sich ein durchschnittlicher Unternehmer buchstäblich nicht leisten kann. Somit sind bei einer Beratung zu einer BU-Versicherung eben genau die o.a. Begrifflichkeiten und Vertragsklauseln zu beachten, um die Wahrscheinlichkeit einer Umorganisation so gering wie möglich zu halten. Eine Einmalzahlung aus einer Dread-Disease-Versicherung bietet hier eine sinnvolle zusätzliche Lösung an, bestenfalls als ergänzendes Produkt neben einer privaten BU-Versicherung. Im Leistungsfall entfällt in einer Dread-Disease-Versicherung die Frage nach Möglichkeiten einer Umorganisation oder dem Bestehen einer Berufsunfähigkeit. Der Versicherer fragt auch nicht danach, ob ein Versicherter nach einer erlittenen und versicherten Krankheit und Auszahlung der Versicherungssumme seine Tätigkeit (auch in einem anderen Beruf) fortführt, einschränkt oder gar völlig aufgibt.

Fazit: Besser ein ausgeschnittener Versicherungsschutz als gar keiner!

Die Dread-Disease-Police bietet, bestenfalls in Verbindung mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine wertige Ergänzung oder einzeln abgeschlossen einen dem persönlichen Versicherungsbedürfnis und der jeweiligen beruflichen und finanziellen Situation angepassten Schutz, der einen durchaus passablen Umfang bietet. Für denjenigen, für den eine Berufs-oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung entweder aus gesundheitlichen oder finanziellen Aspekten gar nicht in Frage kommt, stellt Sie eine klar in Betracht zu ziehende Alternative dar.

Gastbeitrag: Sascha Liedhegener

Weitere Informationen findet ihr unter folgendem Link: www.versali.de

*Der Inhalt dieses Gastbeitrages beinhaltet meinen persönlichen Wissensstand, bezieht sich auf den räumlichen Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland und stellt keinerlei (Rechts-)Beratung dar.*


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Gastautor
Über Sascha Liedhegener 2 Artikel
Sascha Liedhegener ist selbstständiger Versicherungsmakler und wohnt in Stuhr bei Bremen. Er wurde 1967 geboren und absolvierte im Jahr 1988 das Abitur. Anschließend entschloss er sich einer 4-jährigen Laufbahn bei der Bundeswehr, um dort als Personaldienstleister im Stabsdienst tätig zu sein. Im Jahr 1992 begann er eine Ausbildung zum Versicherungskaufmann und beendete diese 1995 erfolgreich vor der Handelskammer Bremen. Er verblieb noch 3 Jahre im Unternehmen und entschied sich dann 1998, in die Selbstständigkeit zu wechseln. Seit diesem Zeitpunkt ist er ununterbrochen als sogenannter freier Versicherungsmakler tätig und kann für seine Mandanten unabhängig aus der Angebotspalette fast aller Versicherungsgesellschaften auswählen. Sascha Liedhegener berät seine Klienten in allen Bereichen der privaten Vorsorge und Absicherung und versteht seine Tätigkeit als begleitender Berater und Lotse in Versicherungsangelegenheiten. In Abgrenzung zum sog. Versicherungsvertreter vertritt er die Interessen seiner Kunden gegenüber den jeweiligen Versicherungsgesellschaften.

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