Nach der Scheidung: Der Weg zurück in die Eigenständigkeit

Scheidung
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“Scheiden tut weh!” – Die Auflösung einer Ehe bedeutet selbst bei Einvernehmlichkeit emotionalen Stress, endet doch ein Lebensabschnitt der ursprünglich auf Lebenslänglichkeit ausgerichtet war. Ist die Scheidung vorbei, können die meisten Betroffenen zum ersten Mal nach langer Zeit durchatmen. Wie aber geht es nach der Scheidung weiter? Welche Ansprüche bestehen gegenüber dem Ex? Und wie kannst Du ins Leben zurückfinden?

Rechtskraft: Startpunkt für Deinen Weg nach der Scheidung

Scheidungsverfahren können sich je nach Einzelfall erheblich in die Länge ziehen. Die Betroffenen müssen sich regelmäßig über einen Zeitraum von sechs Monaten und mehr hinweg mit der Eheauflösung auseinandersetzen, zusätzlich zu dem vorangegangenen Trennungsjahr. Streitige Verfahren können die Ehegatten sogar über Jahre binden. Wie lang der Weg von der Trennung bis zur Eheauflösung also letztlich ist, hängt auch von den Betroffenen selbst ab.

Ein endgültiges Ende findet das Familienrechtsverfahren jedoch in jedem Falle bei Rechtskraft. Demnach ist Scheidung spätestens dann vorbei, wenn nach Übersendung des Scheidungsbeschlusses die gewährte einmonatige Rechtsmittelfrist fruchtlos abläuft, also keiner der Betroffenen Rechtsmittel einlegt. Alternativ können die Ehegatten auch innerhalb des Scheidungstermins selbst den Rechtsmittelverzicht erklären, dadurch wäre die Scheidung umgehend vorbei und rechtskräftig.

Was ändert sich mit der Scheidung?

Abgesehen von den höchstpersönlichen Veränderungen gibt es auch rechtlich Abweichungen, die mit der Scheidung zu beachten sind. Das eine oder andere musst Du dabei jedoch auch schon vor Ende des Verfahrens berücksichtigen.

Das Erbrecht endet nicht erst nach der Scheidung

Ehegatten sind die einzigen Personen, denen trotz fehlender direkter Verwandtschaft ein gesetzliches Erbrecht gegenüber dem Erblasser eingeräumt wird. Du musst deinen Ehepartner mithin nicht gesondert in einem Testament bedenken, damit dieser einen Erbanspruch geltend machen kann.

Dieser gesetzliche Erbanspruch erlischt jedoch regelmäßig bereits, bevor die Scheidung tatsächlich vorbei ist. Das erfasst in vielen Fällen sogar Erbansprüche, die sich aus Ehegattentestamenten ergeben. Ausschlaggebend für das Erlöschen des Ehegattenerbrechts ist in aller Regel die Rechtshängigkeit der Scheidung, d. h. der Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag dem Antragsgegner gerichtlich zugestellt wurde.

Steuerklassenwechsel kommt nach der Scheidung zumeist zu spät

Missverständnisse betreffen regelmäßig auch den Wechsel der Steuerklasse: Viele glauben, die ehelichen Steuerklassen (III, IV, oder V) müssen erst nach der Scheidung abgelegt werden. Tatsächlich jedoch ist der Stichtag in den meisten Fällen an einem wesentlich früheren Zeitpunkt zu verorten: Wenn Du dich scheiden lassen willst und getrennt hast, so kannst du für das Steuerjahr, in dem die Trennung erfolgte, noch die alte Steuerklasse beibehalten. Die Änderung ist zudem nur bei beidseitigem Einvernehmen zulässig. Auch die Zusammenveranlagung ist für dieses Jahr noch denkbar.

In dem darauffolgenden Kalenderjahr jedoch müsstest Du gegenüber dem Finanzamt die Änderung der Steuerklasse (in I bzw. II) beantragen. Änderungen musst Du beim zuständigen Finanzamt für das laufende Steuerjahr jeweils bis zum 30. November erklären. Die verspätete Mitteilung kann eine Neuberechnung der letzten Steuerjahre und damit einhergehend auch mögliche Nachzahlungen begründen.

Anspruch auf Unterhalt kann auch nach der Scheidung fortbestehen

Unterhalt
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Während der Trennungszeit kann der Ehegatte mit dem geringeren Einkommen in aller Regel Trennungsunterhalt gegenüber seinem Ex-Partner geltend machen. Dieser Anspruch endet mit Rechtskraft der Scheidung, was jedoch nicht bedeutet, dass keine Unterhaltspflicht mehr besteht. Allerdings muss der nacheheliche Unterhalt gesondert geltend gemacht werden. Ein Anspruch auf Unterhalt auch nach der Scheidung ergibt sich zumeist nur bei Vorliegen eines Unterhaltstatbestandes, wie z. B.:

  • Betreuung eines Kindes (mindestens bis zum Alter von drei Jahren)
  • Erwerbslosigkeit
  • Erwerbsunfähigkeit aufgrund von Alter oder Krankheit
  • laufende Ausbildung
  • nicht ausreichende Altersvorsorge
  • ergänzende Zahlung für die Deckung des Lebensbedarfs erforderlich

Ob und wie lange der Unterhalt nach der Scheidung zu zahlen ist, lässt sich nicht pauschal festschreiben. Es kann theoretisch sogar geschehen, dass Du lebenslang Unterhaltszahlungen an den Ex-Gatten leisten musst.

Beim Kindesunterhalt gibt es im Übrigen keinen Unterschied zwischen vor, während oder nach der Scheidung. Lediglich bei Änderungen der Bemessungsgrundlage – dem bereinigten Nettoeinkommen des Zahlungspflichtigen – sind hier Veränderungen möglich.

Ehegatten können sich scheiden lassen, Eltern bleiben dennoch ein Leben lang verbunden

Besondere Herausforderung für alle Eltern unter den Scheidungswilligen: die Trennung für die gemeinsamen Kinder so stressarm wie möglich zu gestalten. Dabei spielen Kommunikation und Konsensfähigkeit zumindest in Bezug auf die gemeinsamen Kinder wichtige Rollen. Streitigkeit vor den Kindern und das Schlechtreden des anderen sollten für Dich und Deinen Ex-Partner auch nach der Scheidung tabu sein, zum Wohle der Kinder. Auch eine einvernehmliche Einigung zum Umgang mit den gemeinsamen Kindern solltet ihr anvisieren, denn Kinder haben das Recht, Kontakt zu beiden Eltern zu pflegen, trotz aller Differenzen zwischen ihnen.

Nach der Scheidung wieder auf die Beine kommen – Tipps für frisch Geschiedene

Ist die Scheidung vorbei, kommen die meisten Betroffenen erstmals nach langer Zeit wieder zum Verschnaufen. Die Ruhe nach der stressigen Zeit kannst Du für die Regeneration und erneute Selbstfindung nutzen. Im Folgenden ein paar Tipps, die Du nach der Scheidung für den Weg zurück ins Leben beherzigen solltest:

  • Nimm Dir Zeit, um die Trennung zu verarbeiten. Gespräche, Aktivitäten mit Freunden und ab und an etwas Ablenkung können dabei wahre Wunder wirken.
  • Leg den gemeinsam gewählten Ehenamen ab. Ein Mittel, dass Distanz schaffen kann zu den Erinnerungen an die Ehe und Scheidung, ist die Namensänderung, die nach der Scheidung möglich ist. Du kannst dabei in aller Regel jeden vormals getragenen Familiennamen wieder annehmen
  • Gönne Dir mal wieder etwas. Der Vorteil am Alleinsein: Du musst keine Rücksicht auf einen Partner nehmen und kannst auch wieder Dinge essen, trinken, machen, die Du während der Ehe nicht mehr genießen konntest.
  • Wage den Schritt vor die Tür und lerne neue Menschen und Gegenden kennen. Beziehungen schränken automatisch etwas ein. Zu erkennen, dass die neue Freiheit nach der Scheidung auch neue Chancen bedeutet, kann sich regenerierend auswirken.

Weitere Tipps und Hilfestellungen findest Du im eBook zum Thema “Frisch geschieden – aber wie geht es nach der Scheidung weiter?“.

Hinweis: Der Beitrag bezieht sich auf Deutschland

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